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Ende der Übergangsfrist ADR

Mit dem 01. Juli 2019 trat das ADR 2019 endgültig in Kraft. Ein
guter Zeitpunkt, die alten Bücher mit dem ADR 2017 fachgerecht zu
entsorgen...
Die Änderungen von 2017 auf 2019 fallen zwar insgesamt moderat
aus, dennoch sind sie jetzt vollumfänglich anzuwenden. Bei Nichtbeachtung
drohen nun auch Bußgelder.
Besondere (längere) Übergangsfristen können sich im Einzelfall unter
1.6 im ADR finden. So darf der 2019 entfallene Unterabschnitt
1.1.3.1 b) (Beförderung von Maschinen und Geräten, die Gefahrgut
enthalten) bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin angewandt werden.

Quelle Orange News Ausgabe 07/2019 © www.GEFAHRGUTBERATER.de