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Besondere Zollpapiere für EU-Exporte nach Norwegen und in die Schweiz

Für den Warenversand aus einem der 27 EU-Mitgliedstaaten* nach Norwegen und in die Schweiz sind besondere Zollformalitäten sowohl am Ausfuhr- als auch am Einfuhrhafen erforderlich. 

 

Grundsätzlich müssen allen Sendungen mindestens die folgenden Dokumente beiliegen:

 

1. eine Handelsrechnung (unabhängig vom Wert der Sendung); und

2. gegebenenfalls ein ausgefülltes Formular EUR 1 bzw. (bei einem Handelswert unter 6.000 USD) eine Erklärung auf der Originalrechnung zur Bestätigung des Warenursprungs. Eines dieser Dokumente muss zwingend neben der entsprechenden Zollerklärung vorgelegt werden, wenn eine bevorzugte Zollbehandlung für Importe nach Norwegen oder in die Schweiz beantragt wird.

 

Das Nichtvorliegen der notwendigen Dokumente für Sendungen nach Norwegen und in die Schweiz kann die Zollabwicklung verzögern und/oder Zusatzkosten verursachen.

 

* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, UK , Ungarn und Zypern.